Steuer & Recht

Individualversteuerung der bKV: Wenn das Team selbst zahlt

23. Juli 2026·10 Min. Lesezeit·von Patrick Steeger
Patrick Steeger
Über den Autor
Patrick Steeger
Versicherungsmakler (IHK, § 34d GewO)

Patrick Steeger begleitet Arbeitgeber bei Auswahl, Vergleich und Einführung von bKV-Budgettarifen. Als unabhängiger Versicherungsmakler bewertet er Tarife neutral und praxisnah.

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK Hamburg
  • Eingetragen im Versicherungsvermittlerregister, Registrierungsnummer D-UX9F-R9FOT-92
  • Über zehn Jahre auf die betriebliche Krankenversicherung spezialisiert

Du finanzierst deinen Beschäftigten eine betriebliche Krankenversicherung und fragst dich, was steuerlich passiert, sobald der Beitrag die Freigrenze übersteigt. Die Individualversteuerung ist dabei der Weg, bei dem dein Mitarbeiter den geldwerten Vorteil selbst versteuert.

Du erfährst, wann dieser Fall eintritt, wie er sich von der Pauschalversteuerung und der Sachbezugsfreigrenze unterscheidet und was das für das Netto deiner Belegschaft bedeutet.

Was bedeutet Individualversteuerung bei einer betrieblichen Krankenversicherung?

Übernimmst du als Arbeitgeber die Beiträge für eine bKV vollständig, entsteht deinem Mitarbeiter ein geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil zählt lohnsteuerrechtlich zum Arbeitslohn. Bei der Individualversteuerung wird der monatliche Beitrag dem Bruttolohn zugerechnet und läuft ganz normal durch die Entgeltabrechnung.

Auf diesen zugerechneten Betrag fallen dann Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an. Dein Mitarbeiter trägt diese Abgaben aus seinem eigenen Entgelt. Bei den pauschalen Verfahren übernimmst du als Arbeitgeber die Steuer, was den Kern des Unterschieds ausmacht.

Rechtlich stützt sich die Bewertung des Sachbezugs auf § 8 Abs. 2 EStG. Der geldwerte Vorteil wird mit dem Wert angesetzt, den du für die Versicherung deines Beschäftigten aufwendest, also mit dem tatsächlichen Beitrag. Die verbindliche Bewertung deines Einzelfalls gehört zu deinem Steuerberater.

Wann greift die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro und wann kippt sie?

Bevor überhaupt eine Individualversteuerung nötig wird, lohnt der Blick auf die Sachbezugsfreigrenze. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge bis 50 Euro pro Person und Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Solange der bKV-Beitrag innerhalb dieser Grenze liegt und keine weiteren Sachbezüge den Betrag ausschöpfen, entsteht weder für dich noch für deinen Mitarbeiter eine Abgabenlast.

Der Charakter als Freigrenze wiegt hier schwerer als der eines Freibetrags. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig, also nicht allein der übersteigende Teil. Ein bKV-Beitrag von 55 Euro führt dazu, dass die vollen 55 Euro als geldwerter Vorteil behandelt werden.

In diese Freigrenze rechnen alle Sachbezüge im selben Monat hinein. Gibst du zusätzlich einen Tankgutschein aus, schmälert dieser den verbleibenden Spielraum für die bKV. Achte deshalb bei der Planung auf die gesamte Sachbezugslage deiner Beschäftigten.

Patrick Steeger

Viele Arbeitgeber tarifieren die bKV bewusst knapp unter 50 Euro, damit der Schutz beim Mitarbeiter voll ankommt. Sobald du darüber hinaus willst, solltest du die Versteuerung vorher durchrechnen.

Patrick Steeger, bKV-Experte

Wie unterscheidet sich die Individualversteuerung von der Pauschalversteuerung?

Übersteigt der Beitrag die Freigrenze, stehen dir grundsätzlich drei Wege offen. Bei der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG kannst du beim Finanzamt einen besonderen, individuell ermittelten Pauschsteuersatz beantragen und die Lohnsteuer als Arbeitgeber übernehmen. Bei der Pauschalierung nach § 37b EStG versteuerst du Sachzuwendungen mit einem festen Satz von 30 Prozent, wobei die sozialversicherungsrechtliche Behandlung gesondert zu prüfen ist.

Der dritte Weg ist die Individualversteuerung, bei der dein Mitarbeiter den geldwerten Vorteil selbst über die Lohnsteuer trägt und zusätzlich Sozialabgaben anfallen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, wer die Abgaben schultert und wie sich das auf das Netto auswirkt. Die folgende Übersicht ordnet die drei Verfahren ein.

VersteuerungswegWer trägt die Abgaben
Sachbezug bis 50 Euro (§ 8 Abs. 2 EStG)Niemand, steuer- und sozialabgabenfrei innerhalb der Freigrenze
Pauschalierung § 40 Abs. 1 EStGArbeitgeber übernimmt die pauschale Lohnsteuer, Satz vom Finanzamt festgelegt
Pauschalierung § 37b EStGArbeitgeber zahlt 30 Prozent Pauschalsteuer, SV-Behandlung gesondert prüfen
IndividualversteuerungMitarbeiter trägt Lohnsteuer und Sozialabgaben aus dem eigenen Entgelt

Für die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG brauchst du einen Antrag beim zuständigen Finanzamt, weil der Steuersatz dort individuell ermittelt wird. Diese Genehmigung solltest du gemeinsam mit deiner Lohnbuchhaltung und deinem Steuerberater vorbereiten.

Wie wirkt sich die Individualversteuerung auf das Netto deiner Mitarbeiter aus?

Bei der Individualversteuerung wird der bKV-Beitrag dem Bruttolohn hinzugerechnet. Auf diesen erhöhten Bruttolohn berechnet das Abrechnungsprogramm Steuern und Sozialabgaben. Anschließend wird der Beitrag wieder abgezogen, weil er an die Versicherung fließt und nicht ausgezahlt wird. Übrig bleibt eine höhere Abgabenlast auf ein Entgelt, das dein Mitarbeiter effektiv nicht auf dem Konto sieht.

Das Ergebnis ist ein niedrigeres Netto als ohne bKV. Wie stark der Effekt ausfällt, hängt von Steuerklasse, individuellem Steuersatz und Beitragshöhe ab. Genau deshalb gilt die Individualversteuerung beim Beschäftigten als der unattraktivste Weg und kommt in der Praxis selten zum Einsatz.

Wie hoch ein bKV-Beitrag üblicherweise liegt und welche Budgets verbreitet sind, liest du im Ratgeber Was kostet eine bKV pro Monat. Eine genaue Netto-Berechnung gehört immer in die Hände deiner Lohnbuchhaltung, da sie die persönlichen Merkmale deines Mitarbeiters kennt.

Wann ist die Individualversteuerung für dich als Arbeitgeber überhaupt vertretbar?

Aus Sicht der Mitarbeiterbindung sendet ein sinkendes Netto ein ungünstiges Signal. Ein Benefit, der beim Beschäftigten spürbar weniger auf dem Konto lässt, wird selten als Wertschätzung verstanden. Deshalb wählen die meisten Arbeitgeber bewusst die Freigrenze oder eine Pauschalierung.

Es gibt trotzdem Konstellationen, in denen die Individualversteuerung ins Spiel kommt. Dazu zählen Fälle, in denen ein Pauschalierungsverfahren aus formalen Gründen ausscheidet oder in denen einzelne Beschäftigte über hohe Sachbezüge bereits andere Grenzen ausschöpfen. Ob dieser Weg für deinen Betrieb tragbar ist, klärst du am besten im Vorfeld.

Bevor du dich festlegst, helfen dir diese Leitfragen bei der Einordnung.

  • Liegt der geplante Beitrag über oder unter der Freigrenze von 50 Euro?
  • Gibt es weitere Sachbezüge, die den monatlichen Spielraum bereits füllen?
  • Kommt eine Pauschalierung nach § 40 oder § 37b EStG in Betracht?
  • Willst du das Netto deiner Mitarbeiter unangetastet lassen?

Für den Aufbau eines wirksamen Benefits findest du im Beitrag zur bKV und Mitarbeiterbindung weitere Anhaltspunkte.

Was musst du bei der Individualversteuerung in der Lohnabrechnung beachten?

In der Entgeltabrechnung sollte der bKV-Beitrag als eigene Position erscheinen. So sieht dein Mitarbeiter transparent, welcher Betrag für den Versicherungsschutz verwendet wird und wie er sich auf Brutto und Netto auswirkt. Deine Lohnbuchhaltung ordnet den Beitrag als geldwerten Vorteil ein und kennzeichnet Steuer- und Beitragspflicht.

Die saubere Trennung zwischen dem geldwerten Vorteil, der das Brutto erhöht, und dem Abzug des Beitrags, der an die Versicherung geht, ist entscheidend. Fehler an dieser Stelle führen schnell zu falschen Sozialversicherungswerten. Prüfe außerdem monatlich, ob weitere Sachbezüge die 50-Euro-Grenze berühren.

Diese Punkte gehören bei der Individualversteuerung auf deine Checkliste.

  • Ausweis des bKV-Beitrags als separate Lohnart
  • Zurechnung des geldwerten Vorteils zum Bruttolohn
  • Korrekte Kennzeichnung der Steuer- und Beitragspflicht
  • Abstimmung mit dem Steuerberater bei jeder Tarifänderung

Details zur sauberen Verbuchung liest du im Beitrag zur bKV in der Lohnbuchhaltung. Als verbindliche Grundlage für deinen Einzelfall gilt immer die Auskunft deines Steuerberaters.

Wie triffst du die richtige Wahl zwischen den Versteuerungswegen?

Die Entscheidung zwischen Freigrenze, Pauschalierung und Individualversteuerung hängt an Beitragshöhe, Verwaltungsaufwand und deinem Ziel für die Belegschaft. Willst du einen echten Benefit ohne Netto-Nachteil bieten, führt die Individualversteuerung in reiner Form fast nie zum Ziel. Bleibst du unter 50 Euro oder pauschalierst du, kommt der Schutz spürbarer beim Mitarbeiter an.

Für die passende Tarifgestaltung hilft ein Blick auf Budget und Leistungsumfang. Über den Vergleich siehst du, welche Budgettarife zu deinem geplanten Beitrag passen, und in der Tarifübersicht findest du die Anbieter im Detail. So verbindest du die steuerliche Frage mit einer passenden Produktauswahl.

Steuerthemen bleiben immer eine Einzelfallentscheidung. Kläre die Versteuerung deiner bKV vor Vertragsabschluss mit deinem Steuerberater und deiner Lohnbuchhaltung, damit die Abrechnung von Beginn an sauber läuft.

Patrick Steeger

Am Ende zählt, dass der Beitrag beim Mitarbeiter als Gewinn ankommt. Wer die Versteuerung früh mitdenkt, vermeidet böse Überraschungen auf dem ersten Gehaltszettel.

Patrick Steeger, bKV-Experte

Häufige Fragen

Was ist die Individualversteuerung einer bKV in einem Satz?
Der Beitrag zur betrieblichen Krankenversicherung wird dem Bruttolohn zugerechnet und dein Mitarbeiter versteuert diesen geldwerten Vorteil selbst über die Lohnsteuer, zusätzlich fallen Sozialabgaben an. Dadurch sinkt sein Netto im Vergleich zu einer pauschalen Übernahme durch dich.
Ab wann muss der bKV-Beitrag individuell versteuert werden?
Solange der Beitrag zusammen mit anderen Sachbezügen die Freigrenze von 50 Euro pro Person und Monat nach § 8 Abs. 2 EStG nicht übersteigt, bleibt er steuer- und sozialabgabenfrei. Erst darüber wird der volle Betrag steuerpflichtig, dann stehen Individualversteuerung oder Pauschalierung zur Wahl.
Sind bei der Individualversteuerung auch Sozialabgaben fällig?
Ja, der zugerechnete Beitrag erhöht das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Auf den geldwerten Vorteil fallen daher die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, soweit die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind.
Worin liegt der Unterschied zwischen Individualversteuerung und Pauschalversteuerung?
Bei der Individualversteuerung trägt dein Mitarbeiter Steuer und Sozialabgaben aus dem eigenen Entgelt. Bei der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG oder § 37b EStG übernimmst du als Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer, sodass das Netto deines Mitarbeiters unberührt bleibt.
Warum wird die Individualversteuerung in der Praxis selten genutzt?
Weil sie das Netto deiner Beschäftigten spürbar mindert und den Benefit-Charakter der bKV schwächt. Die meisten Arbeitgeber bleiben deshalb unter der Freigrenze oder wählen eine Pauschalierung. Die genaue Bewertung für deinen Betrieb klärst du mit Steuerberater und Lohnbuchhaltung.
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