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Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) gilt steuerlich als Sachbezug, sobald du als Arbeitgeber der Versicherungsnehmer bist und deinen Mitarbeitenden den Versicherungsschutz als Leistung gewährst. Der Bundesfinanzhof hat genau das 2018 in zwei Urteilen festgehalten (BFH VI R 13/16 und VI R 16/17). Entscheidend ist, was beim Mitarbeiter ankommt. Er bekommt einen Anspruch auf Versicherungsschutz und kein Geld auf das Konto.
Dieser Unterschied klingt nach einem Detail, hat aber große Folgen für die Steuer. Ein Sachbezug kann steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, Geld dagegen ist immer Arbeitslohn. Das Bundesfinanzministerium hat die Linie der Gerichte in einem eigenen Schreiben bestätigt (BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Damit steht fest, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer sein muss, damit die günstige Sachbezugsbehandlung greift.
Für dich als Unternehmer zählt noch ein zweiter Punkt. Die Beiträge zur bKV sind für dich eine Betriebsausgabe und mindern deinen Gewinn. Wie der Beitrag dann beim Mitarbeiter behandelt wird, hängt vom gewählten Versteuerungsmodell ab. Welche vier Wege es gibt, schauen wir uns jetzt der Reihe nach an. Mehr zu den Grundlagen findest du auch unter bKV-Wissen und Grundlagen.
Das erste und beliebteste Modell ist die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt der bKV-Beitrag pro Mitarbeiter und Monat steuerfrei und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 EStG). Beim Mitarbeiter kommt der volle Versicherungsschutz an, ohne dass ein Cent Lohnsteuer oder Sozialabgaben abgehen.
Bis 2021 lag diese Grenze noch bei 44 Euro, seit 2022 sind es 50 Euro. Diese 50 Euro sind eine Freigrenze und kein Freibetrag. Genau dieser Unterschied ist der häufigste Stolperstein. Bei einem Freibetrag bliebe immer der Sockel von 50 Euro frei, und nur der Rest würde versteuert. Bei einer Freigrenze wird dagegen der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald du die Grenze auch nur um einen Cent überschreitest.
Beispiel: Du wählst für dein Team den Tarif Hallesche FEELfree 600 mit 600 Euro Budget für 19,75 Euro im Monat. Der Beitrag liegt deutlich unter 50 Euro, also bleibt er steuer- und sozialabgabenfrei. Selbst die Allianz Meine Gesundheit mit 1.500 Euro Budget für 49,90 Euro im Monat passt noch knapp in die Freigrenze.
Ein Punkt bleibt aber zu beachten. Die 50 Euro gelten für alle Sachbezüge zusammen, nicht nur für die bKV. Bevor du dich für dieses Modell entscheidest, solltest du wissen, was noch in den Topf fällt. Schauen wir uns die häufigsten Sachbezüge an, die mitzählen:
Gibst du deinem Mitarbeiter also schon einen Tankgutschein über 40 Euro, bleiben für die bKV nur noch 10 Euro Spielraum. Sprengst du die Grenze, wird die ganze Summe lohnsteuerpflichtig. Genau dann werden die anderen drei Modelle interessant.
Die meisten Fehler passieren nicht beim Tarif, sondern bei der Frage, wer Versicherungsnehmer ist. Stimmt das, läuft die Steuer fast von allein.
Patrick Steeger, bKV-Experte
Das zweite Modell ist die Pauschalbesteuerung. Du als Arbeitgeber übernimmst dabei die Steuer mit einem festen Satz, statt den Beitrag über die einzelne Lohnabrechnung des Mitarbeiters laufen zu lassen. Beim Mitarbeiter kommt der Versicherungsschutz brutto wie netto an, ohne Abzug. Dafür gibt es zwei gesetzliche Wege, die du auseinanderhalten solltest.
Der erste Weg ist die Pauschalierung nach § 37b EStG. Du versteuerst die Sachzuwendung pauschal mit 30 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer. Diese Variante ist flexibel und auch bei kleinen Gruppen möglich. Der Haken liegt bei den Sozialabgaben. Die so versteuerten Beiträge bleiben sozialabgabenpflichtig, du musst die Beiträge zur Sozialversicherung also zusätzlich einplanen (§ 37b EStG).
Der zweite Weg ist die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG, auch Sammelbesteuerung genannt. Sie ist an strengere Bedingungen geknüpft, dafür bleibt der Beitrag sozialabgabenfrei, wenn er als sonstiger Bezug einmal jährlich gezahlt wird. Bevor du diesen Weg gehst, schauen wir uns die Voraussetzungen an:
Beispiel: Du entscheidest dich für die Signal Iduna GesundAKTIV+ 300 mit 300 Euro Budget für 13 Euro im Monat, das sind 156 Euro im Jahr. Diese 156 Euro liegen unter der Grenze von 1.000 Euro und lassen sich über § 40 Abs. 1 EStG pauschal versteuern, wenn die übrigen Bedingungen passen. So bleibt der Beitrag beim Mitarbeiter sozialabgabenfrei.
Das dritte Modell ist die einzelne Versteuerung über die Lohnabrechnung. Du behandelst den bKV-Beitrag als ganz normalen Arbeitslohn und rechnest ihn über die Lohnabrechnung des Mitarbeiters ab. Der Beitrag erhöht das Bruttogehalt, und auf diesen Betrag fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an, die der Mitarbeiter mitträgt.
Dieses Modell kommt vor allem dann ins Spiel, wenn die anderen Wege nicht passen. Das ist der Fall, wenn der Beitrag über 50 Euro liegt, du keine Pauschalierung nutzen willst und der Beitrag laufend monatlich gezahlt wird. Für den Mitarbeiter ist diese Variante die teuerste, weil sein Nettolohn sinkt. Für dich als Arbeitgeber ist sie die einfachste, weil kein Antrag nötig ist.
Eine Sonderform ist die Nettolohnversteuerung. Dabei erhöhst du das Bruttogehalt rechnerisch so weit, dass der Mitarbeiter nach allen Abzügen genau den Versicherungsschutz behält und sein bisheriges Netto unverändert bleibt. Du übernimmst also die kompletten Steuern und Abgaben. Diese Variante ist aufwendig in der Berechnung und vor allem bei höherwertigen Tarifen ein Thema. Mehr zur Umsetzung in der Praxis liest du unter bKV in der Lohnbuchhaltung.
Beispiel: Du bietest die Hallesche FEELfree 1200 mit 1.200 Euro Budget für 36,16 Euro im Monat an und kombinierst sie mit anderen Sachbezügen, sodass die 50-Euro-Grenze gesprengt wird. Verzichtest du auf die Pauschalierung, läuft der Beitrag als normaler Arbeitslohn über die Abrechnung, und der Mitarbeiter versteuert ihn mit seinem persönlichen Steuersatz.
Das vierte Modell ist die steuerfreie Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG. Damit kannst du bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen ausgeben, die Gesundheit erhalten oder verbessern. Dieser Weg ist ein eigenes Modell und nicht mit der klassischen bKV-Freigrenze zu verwechseln.
Wichtig ist, dass eine normale betriebliche Krankenversicherung in der Regel nicht unter diese Vorschrift fällt. Die Steuerbefreiung gilt nur für förderfähige Maßnahmen mit festgelegten Qualitätsstandards, etwa zertifizierte Präventionskurse. Ein Budgettarif, der Zahnersatz oder Sehhilfen erstattet, erfüllt diese Voraussetzungen meist nicht. Deshalb solltest du dieses Modell sauber von den ersten drei trennen.
In der Praxis nutzen Arbeitgeber § 3 Nr. 34 EStG oft ergänzend zur bKV, nicht als Ersatz. Schauen wir uns an, welche Maßnahmen häufig förderfähig sind:
Wenn du Gesundheitsförderung und eine bKV kombinieren willst, lass dir die Zertifizierung der einzelnen Maßnahmen genau zeigen. Nur dann greift die Steuerbefreiung von 600 Euro zusätzlich zur Sachbezugsfreigrenze.
Welches der vier Modelle für dich sinnvoll ist, hängt vor allem von der Höhe des Beitrags und der Größe deines Teams ab. Liegt der Beitrag unter 50 Euro und nutzt du sonst kaum Sachbezüge, ist die Freigrenze fast immer die erste Wahl. Wird es teurer oder gibt es weitere Sachbezüge, lohnt der Blick auf die Pauschalierung.
Damit du die Wege schnell gegenüberstellen kannst, fassen wir die wichtigsten Unterschiede zusammen. Schauen wir uns die vier Modelle in der Übersicht an:
| Modell | Rechtsgrundlage | Steuerfrei | Sozialabgabenfrei | Grenze |
|---|---|---|---|---|
| Sachbezugsfreigrenze | § 8 Abs. 2 EStG | ja, bis Grenze | ja, bis Grenze | 50 Euro pro Monat |
| Pauschal § 37b | § 37b EStG | pauschal 30 Prozent | nein | 10.000 Euro pro Jahr |
| Pauschal § 40 Abs. 1 | § 40 Abs. 1 EStG | pauschal | ja, bei Jahreszahlung | 1.000 Euro pro Jahr, ab 20 MA |
| Normaler Arbeitslohn | § 19 EStG | nein | nein | keine |
| Gesundheitsförderung | § 3 Nr. 34 EStG | ja | ja | 600 Euro pro Jahr |
Die Tabelle zeigt fünf Zeilen, weil die Pauschalbesteuerung zwei gesetzliche Varianten hat. Für die meisten Budgettarife bleibt die 50-Euro-Freigrenze der einfachste und günstigste Weg. Wenn du mehrere Anbieter vergleichen willst, hilft dir der Tarifvergleich. Eine geführte Auswahl findest du im kostenlosen bKV-Tarifcheck.
Ein klares Beispiel macht den Unterschied zwischen den Modellen greifbar. Nehmen wir die HanseMerkur BKB 600 mit 600 Euro Budget für 17,90 Euro im Monat. Dieser Beitrag liegt klar unter 50 Euro und passt in die Sachbezugsfreigrenze. Beim Mitarbeiter bleiben Steuer und Sozialabgaben außen vor, und du als Arbeitgeber setzt die 17,90 Euro als Betriebsausgabe ab.
Jetzt drehen wir an einer Stellschraube. Du gibst demselben Mitarbeiter zusätzlich einen Tankgutschein über 40 Euro im Monat. Zusammen mit den 17,90 Euro für die bKV sind das 57,90 Euro, und die 50-Euro-Grenze ist gerissen. Weil es eine Freigrenze ist, wird der komplette Sachbezug steuerpflichtig, nicht nur die 7,90 Euro Überschreitung.
In dieser Lage stehen dir die anderen Modelle offen. Schauen wir uns an, was mit dem bKV-Beitrag von 17,90 Euro im Monat geschieht:
Du siehst, schon ein kleiner Gutschein kann das günstige Modell kippen. Wer einen sehr hochwertigen Tarif anbietet, etwa die Allianz Meine Gesundheit mit 1.500 Euro Budget für 49,90 Euro im Monat plus weitere Sachbezüge, kommt um eine bewusste Entscheidung für eines der anderen Modelle ohnehin nicht herum. Eine Auflistung aller verfügbaren Tarife findest du unter alle bKV-Budgettarife.
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung und ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die Inhalte fassen den Stand 2026 zusammen und dienen deiner Orientierung. Die steuerliche Behandlung hängt immer von deinem Einzelfall ab, etwa von weiteren Sachbezügen, der Mitarbeiterzahl und der Zahlungsweise.
Bevor du ein Modell festlegst, solltest du zwei Stellen einbeziehen. Deinen Steuerberater für die Bewertung deines Einzelfalls und das zuständige Betriebsstättenfinanzamt für Anträge zur Pauschalierung. So gehst du sicher, dass die gewählte Variante zu deiner Lohnabrechnung passt und keine Nachforderungen drohen.
Wenn du erst am Anfang stehst, lies dir an, wie eine bKV überhaupt eingeführt wird unter bKV einführen als Arbeitgeber. Weitere Antworten rund um die Versicherung findest du in den häufigen Fragen zur bKV.
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Für ArbeitgeberIm Bau- und Ausbaugewerbe wechselt mehr als jede dritte Fachkraft pro Jahr den Betrieb. Wie hoch die Fluktuation in Sanitär- und Heizungsbetrieben wirklich ist, was jeder Abgang kostet und mit welchen Maßnahmen du sie spürbar senkst.
Für ArbeitgeberIm Bauhauptgewerbe wechseln jedes Jahr 36,5 Prozent der Beschäftigten, in Hoch- und Tiefbauberufen sogar 42,5 Prozent. Was jeder Abgang deinen Betrieb kostet und mit welchen Hebeln du gegensteuerst, liest du hier.

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